Fachgebiet

Rechtsanwalt für Vertragsrecht

Verträge prüfen, gestalten und durchsetzen, präzise formuliert, bevor daraus ein Streit wird.

Vertragsrecht — Füllfeder (hell)

Die Prüfung und Erstellung von Verträgen in sämtlichen Rechtsgebieten des Vertragsrechts wird in der heutigen Zeit immer unabkömmlicher und hat viele Facetten. Unsere Rechtsanwaltskanzlei legt Wert auf sorgfältige und präzise Vertragsformulierungen, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Ihr Vorteil ist, dass Ihnen unabhängig von der Einordnung Ihres rechtlichen Sachverhaltes und unabhängig vom Vertragstypus ein kompetenter Ansprechpartner und Rechtsbeistand vor Gerichten zur Verfügung steht.

Zu den von unserer Kanzlei betreuten Rechtsgebieten gehören

Mietrecht: Mietverträge über Wohnraum oder Gewerberaum

Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht: Übertragungsverträge, Lizenzverträge, Franchisekonzepte

Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, Kündigungen, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechte,

Gesellschaftsrecht: Satzungen für Gesellschaften, Unternehmenskaufverträge

Bankrecht: Darlehensverträge, Bürgschaften

Werk- und Dienstvertragsrecht: Beratungsverträge, Werkverträge

Erbrecht: Beratung im Zusammenhang mit bestehendem Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht, Übergabevertrag, Testament, Legat

Ehe- und Scheidungsrecht: Eheverträge, Partnerschaftsverträge, Vermögensaufteilungen (Gütertrennung)

Ganz wesentlich ist neben den Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsauslegung, der Übernahme einer schuldrechtlichen Verpflichtung oder der Absicherung vor Haftungen auch die unter Umständen notwendige gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen.

Wie beraten Sie umfassend bei der Erstellung, Prüfung und der Auslegung von Vertragsrechten und Vertragspflichten.

  • Verträge mit Partner und Konsumenten im Ausland
  • Kostenvoranschläge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Gewährleistungsrechten auf Grundlage von Vertragsmängeln
  • vertragliche Pflichtverletzungen (zB Leistungs- und Annahmeverzug des Geschäftspartners, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt)
  • die grundverkehrsbehördliche Genehmigung von Kaufverträgen sowie
  • die Anzeige beim zuständigen Finanzamt betreffend Grunderwerb- und Immobilienertragsteuer

Weiters bestehen sehr oft vertragliche Sekundäransprüche, wie beispielsweise

  • Nacherfüllung
  • Vertragsrücktritt und Vertragsstorno (Stornogebühren, Haftungseinschränkungen – oder ausschlüsse, Forderungsausfälle)
  • Preisminderung
  • Schadensersatz oder der
  • Ersatz vergeblicher (frustrierter) Aufwendungen

Gerade in steuerlichen Angelegenheiten bieten wir Ihnen ein Pool an externen Beratern und arbeiten eng mit Steuerberatungskanzleien zusammen.

Um den Vertragsparteien höchstmögliche Transparenz und Sicherheit zu ermöglichen, erfolgen sämtliche Liegenschaftstransaktionen treuhändig über die Rechtsanwaltskammer. Sämtliche Liegenschaftstransaktionen werden der Rechtsanwaltskammer Wien bekannt gegeben und von dieser kontrolliert.

Häufige Fragen

Ist ein mündlicher Vertrag gültig?

Grundsätzlich ja – es gilt Formfreiheit. Ein mündlicher Vertrag bindet ebenso wie ein schriftlicher. Das Problem liegt beim Beweis: Wer sich auf eine Abrede beruft, muss sie belegen können. Für einzelne Geschäfte schreibt das Gesetz zwingend eine Form vor, etwa den Notariatsakt bei der Schenkung ohne tatsächliche Übergabe.

Wann kommt ein Vertrag überhaupt zustande?

Sobald sich die Parteien über die wesentlichen Punkte einig sind – bei einem Kauf also über Ware und Preis. Es braucht ein Angebot und eine damit übereinstimmende Annahme. Eine Preisliste oder ein Inserat ist noch kein Angebot, sondern nur eine Einladung zur Anbotstellung; verbindlich wird es erst mit Ihrer Bestellung und deren Annahme.

Kann ich einen Vertrag widerrufen?

Als Verbraucher häufig ja: Bei Verträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen besteht ein Rücktrittsrecht von vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen. Die Frist läuft bei Warenlieferungen ab Erhalt der Ware. Wurden Sie darüber nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist erheblich. Für Geschäfte im Laden gilt kein allgemeines Rücktrittsrecht.

Sind AGB automatisch Vertragsinhalt?

Nein. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn darauf vor Vertragsabschluss hingewiesen wurde und die andere Seite zumutbar davon Kenntnis nehmen konnte. Ein Verweis erst auf der Rechnung genügt nicht. Im Geschäft mit Verbrauchern gelten zusätzlich strengere Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit der Klauseln.

Was ist eine überraschende oder gröblich benachteiligende Klausel?

Bestimmungen in AGB, mit denen die andere Seite nach den Umständen nicht rechnen musste, werden nicht Vertragsinhalt – etwa eine versteckte Gerichtsstandregelung an ungewöhnlicher Stelle. Unabhängig davon sind Klauseln unwirksam, die ohne sachliche Rechtfertigung stark einseitig belasten. Beides wird von den Gerichten von Amts wegen geprüft.

Was gilt bei einem Irrtum beim Vertragsabschluss?

Ein Vertrag ist anfechtbar, wenn Sie sich über einen wesentlichen Punkt geirrt haben und der Irrtum von der anderen Seite veranlasst wurde, ihr aus den Umständen offenbar auffallen musste oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde. Der bloße Motivirrtum – etwa eine enttäuschte Erwartung – berechtigt dagegen in der Regel nicht zur Anfechtung.

Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Leistung?

Zunächst können Sie Verbesserung oder Austausch verlangen. Erst wenn das unmöglich, unverhältnismäßig oder gescheitert ist, kommen Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – die Vertragsauflösung in Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen drei Jahre ab Übergabe.

Kann ich zusätzlich Schadenersatz verlangen?

Ja, beides schließt einander nicht aus. Gewährleistung besteht verschuldensunabhängig und gleicht den Mangel selbst aus. Schadenersatz setzt Verschulden voraus und erfasst darüber hinausgehende Folgeschäden – etwa entgangenen Gewinn, Betriebsausfall oder Kosten einer Ersatzbeschaffung. Für Schadenersatz gilt eine eigene Verjährungsfrist, die unabhängig von der Gewährleistung läuft.

Was passiert bei Zahlungsverzug?

Ab Fälligkeit können Verzugszinsen verlangt werden. Zwischen Unternehmern liegt der gesetzliche Satz deutlich über dem allgemeinen Zinssatz, zusätzlich gebührt eine Pauschale für Betreibungskosten. Bleibt die Zahlung nach angemessener Nachfrist aus, kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Eine nachweisliche Mahnung mit Fristsetzung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Kann ich einen Dauervertrag vorzeitig beenden?

Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen ist die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Frist möglich. Unabhängig davon steht die außerordentliche Auflösung aus wichtigem Grund offen, wenn die Fortsetzung unzumutbar geworden ist – etwa bei schwerem Vertrauensbruch. Dieses Recht kann vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?

Der Werkvertrag schuldet einen bestimmten Erfolg – das fertige Werk –, der Dienstvertrag nur das sorgfältige Bemühen über einen Zeitraum. Daran hängen Gewährleistung, Haftung, Sozialversicherung und Steuern. Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die tatsächliche Durchführung; eine Fehleinstufung führt regelmäßig zu Nachzahlungen.

Wann verjähren vertragliche Ansprüche?

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt dreißig Jahre, für die praktisch wichtigsten Forderungen gilt jedoch die kurze Frist von drei Jahren – etwa für Entgelte aus Lieferungen und Leistungen, Honorare und Zinsen. Die Frist beginnt mit Fälligkeit. Unterbrochen wird sie durch Anerkenntnis des Schuldners oder durch Klage, nicht durch bloße Mahnungen.

Welches Recht gilt bei Verträgen mit ausländischen Partnern?

In der Regel jenes, das die Parteien vereinbaren – eine Rechtswahlklausel gehört daher in jeden grenzüberschreitenden Vertrag, gemeinsam mit einer Regelung zum Gerichtsstand. Fehlt die Wahl, entscheiden gesetzliche Anknüpfungsregeln. Gegenüber Verbrauchern ist die Rechtswahl beschränkt: Zwingende Schutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates bleiben anwendbar.

Ist ein Vertrag per E-Mail rechtsgültig?

Ja, wo keine besondere Form vorgeschrieben ist – ein Mailwechsel mit übereinstimmenden Erklärungen begründet einen wirksamen Vertrag. Verlangt das Gesetz oder der Vertrag Schriftform, genügt eine einfache E-Mail dagegen nicht; dafür braucht es eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Prüfen Sie vereinbarte Schriftformklauseln vor jeder Änderung per Mail.

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